Hochschullehrgänge

Hochschullehrgänge

Ein hoher Grad von Verknüpfung wissenschaftlicher und praktischer Bildungselemente zeichnen die angebotenen Hochschullehrgänge der KPH Graz aus, die auf diese Weise berufsbegleitend zu einer kontinuierlichen Professionalisierung beitragen. Bestmöglich ausgebildete und motivierte Lehrende spielen die zentrale Rolle in einem zeitgemäßen Bildungssystem. Dazu leisten wir unseren Beitrag.

Foto: CP-PICTURES-GRAZ

Laufende Hochschullehrgänge in der Steiermark

Deutsch als Zweitsprache im interkulturellen und interreligiösen Kontext

Download: Curriculum (vorbehaltlich der Genehmigung durch das BMBWF)

Ziel: Dieser Lehrgang vertieft die Kenntnisse über Fragen, Chancen und Herausforderungen, die in der sprachlichen Vielfalt der Schule zu finden sind, und vermittelt Kompetenzen, um entsprechend professionell zu handeln. Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache bzw. in Deutschförderklassen sowie für den konstruktiven Umgang mit schulischer (und gesellschaftlicher) Mehrsprachigkeit werden erworben. Als bedeutende Elemente aktueller Schulrealität werden interkulturelle und interreligiöse Thematiken ebenso in den Blick genommen.

Dauer / Credits: 4 Semester / 30 ECTS-AP

Einsatzbereich / Qualifikation: Der Hochschullehrgang qualifiziert für den Unterricht im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bzw. im Bereich der Deutschförderklassen und für das Themenfeld des interkulturellen und interreligiösen Lernens.

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis.

Kosten pro Semester: € 140,00 und ÖH-Beitrag

Organisationsform: Ein Nachmittag pro Woche (Montag, im Regelfall 15:45 – 19:00 Uhr), an einzelnen Wochenenden (Freitagnachmittag und Samstag), Exkursionen zu aktuellen Terminen bzw. nach Vereinbarung.

Erste Lehrveranstaltung: Montag, 7. Oktober 2019, 15:45 Uhr

Hochschullehrgangsleiterin: Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Ogris, BEd

Ethik (Jahrgang 1)

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Ziel: Der Ethikunterricht fördert die Entwicklung von Fähigkeiten zu ethisch-philosophischer Argumentation und Reflexion im Hinblick auf Fragen der Lebensgestaltung. Dazu geht er von der Lebenswelt der Schüler*innen aus. Er fördert den Aufbau praktisch-philosophischer Kenntnisse und Denkmodelle und integriert Ergebnisse der Fachwissenschaften in die Einübung moralisch-ethischer Entscheidungsfindungsprozesse. Durch die Förderung von Fähigkeiten der kognitiven und emotionalen Perspektivübernahme unterstützt er die personale und soziale Entwicklung der Schüler*innen. Insgesamt wirkt der Ethikunterricht so auf der Basis von Menschenrechten und Bundesverfassung an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen mit.

Dauer / Credits: 4 Semester / 60 ECTS-AP

Einsatzbereich / Qualifikation: Der Hochschullehrgang bietet eine Zusatzqualifikation für bereits im Dienst stehende Lehrer*innen und berechtigt zum Einsatz im Unterrichtsgegenstand Ethik.

Zulassungsvoraussetzungen

  • aktiv im Dienst stehende Lehrer*innen an AHS
  • abgeschlossenes universitäres Lehramtsstudium
  • 3-jährige Berufserfahrung

Kosten pro Semester: ÖH-Beitrag

Erste Lehrveranstaltung: Freitag, 4. Oktober 2019, 15:00 Uhr, an der Pädagogischen Hochschule Steiermark

Termine (2 Zeitschienen): Terminplan für das Wintersemester 2019/2020

Lehrgangsleitung: Prof. Mag. Dr. Thomas Müller, M.A.

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Bedarfserhebung und Anmeldung

Der HLG „Ethik“ ist für das Studienjahr 2019/20 für insgesamt 60 Personen geplant und wird voraussichtlich bis zur Einführung eines eigenen Lehramtsstudiums jährlich neu angeboten.

Falls Sie sich für eine Teilnahme interessieren, können Sie bis 31. Mai 2019 den Bedarf über Ihre Schulleitung an die Bildungsdirektion melden lassen. Hierzu wurde bereits von der Bildungsdirektion eine Mail an die betreffenden Schulleitungen ausgesandt.

Der Hochschullehrgang wird von der KPH Graz in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der Karl-Franzens-Universität Graz durchgeführt.

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Informationen zur Zulassung an der KPH Graz und der PHSt:

  • Die Hauptzulassung erfolgt nach Absprache an einer der beiden Hochschulen (persönliche Information bitte abwarten).
  • Die technische Zulassung zum Studium erfolgt durch die Studienabteilungen der der KPH Graz bzw. der PHSt aufgrund der Teilnehmer*innenlisten.
  • Die Meldung zum Hochschullehrgang Ethik erfolgt ca. 3 bis 5 Tage nach Einzahlung des geforderten ÖH-Beitrages. Sie bekommen diese Information sowie einen PIN-Code zur Freischaltung Ihres Studierendenaccounts ebenfalls automatisch per Mail.
  • Nach erfolgter Meldung können Sie sich über Ihren Account von 23. bis 27. September 2019 zu einer der beiden Zeitschienen (Terminpläne werden zugesandt) aller Lehrveranstaltungen auf Warteliste anmelden.
  • Bezüglich der Lehrveranstaltungen an der Universität Graz beachten Sie bitte die eigens angeführten Informationen.
  • Bei beiden Zeitschienen beginnen Lehrveranstaltungen mit 4. Oktober 2019 (Zeitschiene 1 mit der LV Grundpositionen der Ethik und Zeitschiene 2 mit der LV Moralentwicklung und Wertebildung).

Wir möchten die Gelegenheit für einen gemeinsamen Start des Hochschullehrganges nutzen und freuen uns, alle Teilnehmer*innen zusammen in der Aula der PHSt begrüßen zu dürfen.

  • Datum: 4. Oktober 2019
  • Zeit: 15:00 bis ca. 15.30 Uhr
  • Ort: Aula der PH Steiermark, Hasnerplatz 12, Altbau, 1. Stock

RgR HS-Prof. Dr. Christian Brunnthaler, KPH Graz, HS.-Prof.in Dr.in Klaudia Singer, PHSt, Ass.-Prof. Mag. Dr. Hans-Walter Ruckenbauer, UNI Graz

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Informationen zur Mitbelegung an der Universität Graz:

Aufgrund der Durchführung des HLG Ethik von drei Institutionen ist es notwendig, dass Sie auch an der Universität Graz Lehrveranstaltungen „mitbelegen“. Ass.-Prof. Ruckenbauer hat uns dafür folgende Information zur Verfügung gestellt:

Die Vorlesung „Religionen und deren Ethos“ absolvieren Sie im WS 2019/20 an der Universität Graz unter dem Titel „Religion und Moral“ (LV-Nr. 109.001, Dozent: Dr Dr. Christian Feichtinger). Dafür müssen Sie an der KFUG zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen unter der Studienkennzahl 990 aufgenommen werden. Bitte kommen Sie dazu mit dem gültigen Studienblatt der KPH Graz oder der PHSt und einem Personalausweis in die Studienabteilung der KFUG: https://studienabteilung.uni-graz.at/. Selbstverständlich sind Sie an der KFUG vom Studienbeitrag befreit.

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme bis spätestens 30. November 2019 zu erfolgen hat. Je früher Sie für UniGrazOnline freigeschaltet werden, desto eher können Sie sich zur Vorlesung anmelden und erhalten damit Zugang zu den LV-Unterlagen auf der Lernplattform Moodle.

Ethik (Jahrgang 2)

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Ziel: Der Ethikunterricht fördert die Entwicklung von Fähigkeiten zu ethisch-philosophischer Argumentation und Reflexion im Hinblick auf Fragen der Lebensgestaltung. Dazu geht er von der Lebenswelt der Schüler*innen aus. Er fördert den Aufbau praktisch-philosophischer Kenntnisse und Denkmodelle und integriert Ergebnisse der Fachwissenschaften in die Einübung moralisch-ethischer Entscheidungsfindungsprozesse. Durch die Förderung von Fähigkeiten der kognitiven und emotionalen Perspektivübernahme unterstützt er die personale und soziale Entwicklung der Schüler*innen. Insgesamt wirkt der Ethikunterricht so auf der Basis von Menschenrechten und der Bundesverfassung an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen mit.

Dauer / Credits: 4 Semester / 60 ECTS-AP

Zulassungsvoraussetzungen:

  • allgemeine Universitätsreife
  • ein abgeschlossenes universitäres Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung

Zielgruppe: Interessent*innen aus dem BMHS-Bereich wird die Teilnahme bevorzugt ermöglicht.
Falls aus dem AHS-Bereich noch Interessent*innen vorhanden sind, werden eventuell freie Plätze an sie vergeben.

Kosten: ÖH-Beitrag pro Semester (vgl. https://www.oeh.ac.at/studienbeitrag)

Bewerbung: Für den zweiten Jahrgang des HLG Ethik wurden die Teilnehmer*innen über die Bildungsdirektion Steiermark erhoben. Die Bewerber*innen erhalten von den Hochschulen genaue Informationen über die Hauptzulassung und den Bewerbungsvorgang.
Die Bewerbung für Hauptzugelassene an der KPH Graz erfolgt auf elektronischem Weg.
Die Bewerbung zum Studium an der KPH Graz ist im Zeitraum vom 01. Mai bis 30. Mai 2020 in PH-Online der KPH Graz möglich (Visitenkarte/Studium/Meine Bewerbungen).

Terminplan für den 2. Jahrgang mit Beginn im Wintersemeter 2020/2021

Lehrgangsleiter: Mag. Dr. Thomas Müller, M.A.

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Der Hochschullehrgang wird von der KPH Graz in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der Universität Graz durchgeführt.

Jenaplan-Pädagogik

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Ziel: Vermittlung von Theorie und Praxis der Jenaplan-Pädagogik als „offenes Grundmodell“ und als Grundlage natürlichen Lernens in (alters-)heterogenen Gruppen; Gestaltung eines nachhaltigen Bildungsweges der Kinder durch die Kultivierung und Strukturierung der vier Bildungsgrundformen des Jenaplans (Arbeit, Gespräch, Spiel, Feier) und einer themenbezogenen Arbeit im Sinne einer Weltorientierung im Sachunterricht. Das Jenaplan-Konzept unterstützt die Lehrkräfte bei einem kompetenzorientierten Unterrichtsgeschehen im Sinne des Bildungsstandard-Erlasses 2009. Denn es ist wissenschaftlich belegbar:
Kindgerechte Unterrichtsarbeit und Kompetenzorientierung für D4, M4 und weit darüber hinaus in allen Fachbereichen sind kein Widerspruch! Die geforderte Handlungsfähigkeit der Kinder wird durch hohe Partizipation jedes Kindes am eigenen sowie gruppeninternen Lernprozess erreicht. Die Jenaplan-Pädagogik gibt dazu klare Strukturierungshilfen.

Dauer / Credits: 2 Semester / 15 ECTS-AP

Organisationsform: Dienstag Nachmittag pro Woche (6 Einheiten ab 15:45 Uhr)

Einsatzbereich: Grundschule, Sekundarstufe 1

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Hochschulreife (Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung)
  • ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis

Bewerbung: 01. Mai bis 15. September 2020 in PH-Online (Visitenkarte/Studium/Meine Bewerbungen); Reihungskriterium lt. Mitteilungsblatt

Nach der Bewerbung in PH-Online erhalten Sie weitere Informationen.

Kosten pro Semester: € 100,–

Erste Lehrveranstaltung: Dienstag, 6. Oktober 2020, 15:45 Uhr

Lehrgangsleiterin: RgRin HS-Prof.in Mag.a Dr.in Susanne Herker, Institutsleiterin

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Mentoring 1 (vormals "Mentoring im Kontext Ausbildung")

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Ziel: Die Hochschullehrgänge „Mentoring 1“ und „Mentoring 2“ qualifizieren Pflichtschullehrpersonen (Primarstufe und Neue Mittelschule) zum Mentoring in pädagogischen Handlungsfeldern. Der Hochschullehrgang „Mentoring 1“ fokussiert auf die Begleitung von Praktika im Rahmen der Lehramtsausbildung, der Hochschullehrgang „Mentoring 2“ (15 ECTS-Anrechnungspunkte, Start voraussichtlich 2021/22) auf die Begleitung von Lehrpersonen im Berufseinstieg (Induktionsphase).

Dauer / Credits: 2 Semester / 15 ECTS-AP

Organisationsform: ca. 5 Blöcke pro Semester Freitag 15:45 bis Samstag Nachmittag an der KPH Graz

Einsatzbereich: Professionelle Begleitung von Studierenden in der Schulpraxis im Rahmen der Lehramtsstudien und (nach Absolvierung des Hochschullehrganges Mentoring 2) von Berufseinsteiger*innen in der Induktionsphase.

Lehrgangsbeitrag: € 110,– pro Semester

Zulassungsvoraussetzungen:

  • fachlich und pädagogisch einschlägiges, mindestens sechssemestriges abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer postsekundären oder tertiären Bildungseinrichtung
  • ein aufrechtes schulisches Dienstverhältnis
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Pflichtschule (Primarstufe, Neue Mittelschule) bzw. als Religionslehrer*in
  • Empfehlungsschreiben der Schulleitung bzw. Dienstbehörde (bezüglich erbrachter Leistungen und der Qualität der unterrichtlichen
  • und erzieherischen Tätigkeiten)
  • Bewerbungsschreiben

Bewerbung: 01. Mai bis 15. September 2020 in PH-Online (Visitenkarte/Studium/Meine Bewerbungen); Reihungskriterium lt. Mitteilungsblatt.
Bitte bewerben Sie sich bei Interesse bis auf Widerruf zum "HLG Mentoring im Kontext Ausbildung". Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens konnte der Titel in PH-Online noch nicht umgestellt werden.

Nach der Bewerbung in PH-Online erhalten Sie weitere Informationen.

Erste Lehrveranstaltung: Freitag, 16. Oktober 2020, 15:45 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Prof.in Ursula Grasser, BEd MEd

Lehrgangsleiterin: Mag.a Angelika Magnes

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Mentoring – Berufseinstieg professionell begleiten (Masterlehrgang)

Curriculum: Download

Organisations und Terminplan (vom 21.01.2021)

Der Masterlehrgang "Mentoring" ist ein gemeinsam eingerichteter Hochschullehrgang mit Masterabschluss der KPH Graz, der PH Steiermark und der PH Burgenland, der berufsbegleitend besucht werden kann. Er dauert 4 Semester, umfasst 90 ECTS-AP und qualifiziert erfahrene Pädagog*innen aller Schularten zum Mentor*innen. Im Zentrum steht die Förderung der professionellen Kompetenzen, die Mentor*innen bei der Begleitung von Lehramtsstudierenden in deren Praktika oder von Berufseinsteiger*innen in deren Induktionsphase benötigen. Absolvent*innen erlangen den Titel „Master of Education“, MEd.

Abosolvent*innen können ...

  • strukturiertes Mentoring und Coaching in pädagogischen Handlungsfeldern, insbesondere im Berufseinstieg und in ausbildungsbegleitenden Praktika gestalten,
  • Professionswissen und systemimmanentes bzw. personales Erfahrungswissen artikulieren, reflektieren und weitergeben,
  • berufspraktisches Lernen begleiten und Unterrichts- und Schulentwicklung forcieren,
  • ihr Wissen und Können in verschiedenen Kontexten, auch in solchen, die mit unerwarteten Schwierigkeiten, Unsicherheit und Konflikten behaftet sind, einsetzen und situations- und standortadäquate Strategien entwickeln.

Der Prozess des Mentorings inkludiert vor dem Hintergrund neuer Lernkulturen verschiedene Konzepte des Coachings und Modelings zur Begleitung, Förderung und individuellen Entwicklung des/der Mentee. Die Unterstützung kann sich dabei auf drei Dimensionen beziehen: die berufliche im Sinne des Aufbaus und der Stärkung von Unterrichtskompetenz, die soziale im Sinne der Einsozialisierung innerhalb der Schule und des Lehrkörpers sowie die persönliche im Sinne der Herausbildung einer beruflichen Identität als Lehrer*innen.

Dem Berufseinstieg kommt in der Professionalisierung von Lehrer*innen eine berufsbiografische Schlüsselstellung zu. Mentoring repräsentiert in dieser entscheidenden beruflichen Entwicklungsphase ein erprobtes Werkzeug effektiver individueller, situations- und standortbezogener Förderung mit dem Anspruch von Nachhaltigkeit und Wirksamkeit über die Ebene der Unterrichtsentwicklung hinaus bis in die Ebenen der Personal- und Organisationsentwicklung.

Mentor*innen sind dabei sowohl in der eigenen Schule, aber auch schulübergreifend oder in Expertensystemen tätig. Sie arbeiten mit einzelnen Personen, Gruppen, Netzwerken und Institutionen, um Berufseinsteiger*innen dabei zu unterstützen, die Herausforderungen der schulischen Praxis in den ersten Dienstjahren zu bewältigen. In ihrer Funktion als Vorbilder, Reflexionshelfer*innen und Berater*innen braucht es neben profunden fachspezifischen, pädagogischen und didaktischen Kenntnissen auch ein reflektiertes Professionsverständnis sowie Kommunikationsfähigkeit und Coachingkompetenzen auf personaler und systemischer Ebene. Diese sollen im vorliegenden Hochschullehrgang mit Masterabschluss (Master of Education, MEd) erworben werden.

Abschluss: Master of Education, MEd

Dauer / Credits: 4 Semester / 90 ECTS-AP

Organisationsform: berufsbegleitend

Studienbeitrag: Während der im Curriculum verankerten Höchststudiendauer gilt es, den Studienbeitrag für jedes Semester zu entrichten.
Information: https://www.oeh.ac.at/studienbeitrag

Zielgruppe: Der Hochschullehrgang mit Masterabschluss richtet sich an Lehrer*innen, die Lehramtsstudierende in deren Praktika oder von Berufseinsteiger*innen in deren Induktionsphase begleiten. Von den Bewerber*innen wird erwartet, dass sie bereits den HLG Mentoring (30 ECTS-AP) oder den HLG Mentoring im Kontext von Ausbildung (15 ECTS-AP) absolviert haben.

Bewerbung: 01. bis 29. Mai 2020 in PH-Online (Visitenkarte/Studium/Meine Bewerbungen)

Nach der Bewerbung in PH-Online erhalten Sie weitere Informationen.

Hochzuladende Dokumente:

  • Reisepass (Doppelseite mit Foto)
  • Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
  • Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums
  • Motivationsschreiben
  • Bestätigung Ihrer Schulleitung bzw. der Praxiskoordination Ihrer Schule über die Art und das Ausmaß Ihrer Tätigkeit als Mentor*in in der Ausbildung, Weiterbildung oder Induktion (Maßzahl ist die Anzahl der Semester bzw. Schuljahre inkl. Angabe der Jahreszahl, wann Sie welche Funktion ausgeübt haben)

Sollte bis zu diesem Termin kein Motivationsschreiben bei uns eingelangt sein, muss ihre Anmeldung unberücksichtigt bleiben, weil wir Sie studienrechtlich nicht prüfen und Sie nicht für eine mögliche Fixplatzvergabe nach Anmeldezeitpunkt reihen können. Eine Studienwerbung bzw. Anmeldung ist nur an einer der Hochschulen des gemeinsam eingerichteten Studiums möglich. Doppelbewerbungen bleiben unberücksichtigt und werden aus dem Reihungsverfahren ausgeschlossen.

Leitung des Hochschullehrgangs: Prof. in Ursula Grasser, BEd MEd

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Motopädagogik: Entwicklungsförderung durch Bewegung

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Ziel: Psychomotorische Entwicklungsbegleitung und -förderung durch zielgerichteten Einsatz vielfältiger Bewegungsformen in der pädagogischen Arbeit.

Dauer / Credits: 2 Semester / 18 ECTS-AP

Einsatzbereich: Kindergarten, Schule, Nachmittagsbetreuung, Sozialpädagogik ...

Kosten pro Semester: € 110,–

Zulassungsvoraussetzungen: Allgemeine Universitätsreife, ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis oder ein Abschluss des Kollegs für Sozialpädagogik, des Bachelorstudiums Soziale Arbeit der FH Joanneum oder der Bildungsanstalt für Kindergarten-/Elementarpädagogik.

Bewerbung: 01. Mai bis 15. September 2020 in PH-Online (Visitenkarte/Studium/Meine Bewerbungen); Reihungskriterium lt. Mitteilungsblatt

Nach der Bewerbung in PH-Online erhalten Sie weitere Informationen.

Organisation: Mittwoch Nachmittag ab 15:45 Uhr und an Wochenenden (Freitag ab 15:45 Uhr und Samstag ganztägig)

Erste Lehrveranstaltung: Mittwoch, 7. Oktober 2020, 15:45 bis 19:00 Uhr

Lehrgangsleiterin: OStRin HS-Prof.in Mag.a Dr.in Eleonore Krenn

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Montessori-Pädagogik

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Ziel: In den Einführungsmodulen erste Einblicke in das Wesen der Montessori-Pädagogik gewinnen, den reformpädagogischen Ansatz erkennen, eine vorbereitete Umgebung erstellen, eine "Stille Freiarbeit" organisieren und leiten, Lektionen geben und nach bestimmten Kriterien gezielt beobachten können.
Über die Ziele der Einführungsmodule hinaus die in der Theorie festgeschriebenen pädagogischen Zielsetzungen der Montessori-Pädagogik verstehen und analysieren können, das Eigenkönnen im Umgang mit den klassischen Montessori-Materialien schulen, sowie in Theorie und Praxis die Vermittlung und den Gebrauch der Materialien kennen.

Dauer / Credits: 4 Semester / 30 ECTS-AP

Zulassungsvoraussetzungen: Hochschulreife, abgeschlossenes Lehramtsstudium oder abgeschlossene Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagog*innen oder Kindergärtner*innen mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis

Organisationsform:
1. und 2. Semester: Mittwoch Nachmittag und insgesamt vier Hospitationen am Vormittag
3. und 4. Semester: teilweise Mittwoch Nachmittag und geblockt an Freitagen und Samstagen und insgesamt acht Hospitationen an Vormittagen

Einsatzbereich: Kindergarten und Grundschule

Kosten pro Semester:
1. und 2. Semester: je € 100,- und Materialkosten (einmalig ca. € 220,-).
3. und 4. Semester: je € 110,- und Prüfungsgebühren bei Erwerb eines Diploms

Angaben zu Ausbaumöglichkeiten: Das Abschlusszeugnis ermöglicht den Erwerb eines Montessori-Diploms.

Lehrgangsleiterin: Prof.in Erika Wolfberger, BEd

Montessori-Vereinigung Steiermark: http://www.montessori-steiermark.at/

Hochschullehrgänge in der Steiermark mit Start im Wintersemester 2021/22

Deutsch als Zweitsprache im interkulturellen und interreligiösen Kontext

Download: Curriculum

Ziel: Dieser Hochschullehrgang vertieft die Kenntnisse über Fragen, Chancen und Herausforderungen, die in der sprachlichen Vielfalt der Schule zu finden sind, und vermittelt Kompetenzen, um entsprechend professionell zu handeln. Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache bzw. in Deutschförderklassen sowie für den konstruktiven Umgang mit schulischer (und gesellschaftlicher) Mehrsprachigkeit werden erworben. Als bedeutende Elemente aktueller Schulrealität werden interkulturelle und interreligiöse Thematiken ebenso in den Blick genommen.

Dauer / Credits: 4 Semester / 30 ECTS-AP

Einsatzbereich / Qualifikation: Der Hochschullehrgang qualifiziert für den Unterricht im Bereich Deutsch als Zweitsprache
(DaZ) bzw. im Bereich der Deutschförderklassen und für das Themenfeld des interkulturellen und interreligiösen
Lernens.

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist ...

  • ein abgeschlossenes Lehramtsstudium
  • sowie lt. § 52f Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 ein aktives Dienstverhältnis.

Kosten pro Semester: € 140,00 und ÖH-Beitrag

Organisationsform: Montag ab 15:45 Uhr, an einzelnen Wochenenden (Freitag Nachmittag und Samstag), Exkursionen
zu aktuellen Terminen bzw. nach Vereinbarung.

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: Prof.in Mag.a Dr.inKatharina Ogris, BEd

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Elementarpädagogik

Download Curriculum (Stand 29.05.2021; vorbehaltlich der Genehmigung durch das BMBWF)

Elementarpädagog*innen begleiten Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in ihren Lern- und Entwicklungsprozessen und regen diese durch die Gestaltung eines anregenden Umfeldes an. Bei der Planung und Durchführung von Bildungsangeboten orientieren sie sich an den Prinzipien einer ko-konstruktiven Gestaltung von Bildungsprozessen und berücksichtigen in ihrer individuellen Bildungsarbeit wichtige pädagogische Handlungsfelder. Neben der professionellen Gestaltung von Bildungskooperationen umfasst der Berufsalltag von Elementarpädagog*innen u.a. auch die Weiterentwicklung der eigenen Professionalität und der Qualität in den jeweiligen Institutionen.
Dieser Hochschullehrgang „Elementarpädagogik“ bietet aufbauend auf einem facheinschlägigen Bachelorstudium eine professions-, wissenschafts- und praxisorientierte Qualifizierung zu Elementarpädagog*innen an, welche eine Berufsberechtigung zur Folge hat.
Im Rahmen von zwölf Modulen erwerben zukünftige Elementarpädagog*innen die für die im Berufsfeld erforderlichen professionellen Handlungskompetenzen. Die Module beinhalten dabei folgende Schwerpunkte:

  • Theoretisch-didaktische Grundlagen
  • Elementare Bildung und Didaktik
  • Elementarpädagogisch-praktische Studien (inkl. eines theorie- und praxisorientiertes Portfolios)

Der Hochschullehrgang richtet sich an Personen mit einem facheinschlägigen Bachelorabschluss, die in elementaren Bildungseinrichtungen als gruppenführende Elementarpädagog*innen tätig werden wollen, und setzt dabei auf Kompetenzorientierung, Handlungsorientierung, Theorie-Praxis-Transfer und vielfältige Lernumgebungen und Lernsettings.

Curriculum: Das Curriculum wird im Mitteilungsblatt der KPH Graz veröffentlicht.

Dauer / Credits: 2 Semester / 60 ECTS-AP

Kosten pro Semester: ÖH-Beitrag

Zulassungsvoraussetzungen: Ergänzend zu den Bestimmungen des §52f (1) HG 2005 setzt die Zulassung zum Hochschullehrgang
nach §52f (2) Hochschulgesetz 2005 eine abgeschlossene Ausbildung im betreffenden Professionsfeld voraus:

  • Zielgruppe sind Lehrer*innen mit abgeschlossenem Bachelorstudium Lehramt Primarstufe (240 ECTS-AP),
  • Lehrer*innen mit abgeschlossenem Bachelorstudium Volksschule (180 ECTS-AP),
  • Lehrer*innen mit abgeschlossenem Bachelorstudium Sonderschule (180 ECTS-AP),
  • Personen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium Pädagogik oder Erziehungs- und Bildungswissenschaft (180 ECTS-AP).

Weiters setzt die Zulassung

  • die Absolvierung des Selbstevaluierungstools und
  • Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) voraus.

Organisationsform: Die Lehrveranstaltungen finden am Montagnachmittag und am Dienstag bzw. Donnerstag ganztägig statt.

Bewerbung: Die Bewerbung ist in der Frist vom 15. Juni bis 15. Juli 2021 in PH-Online möglich.

Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Studienplätze überschreiten, wird nach dem Datum der Anmeldung gereiht. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind. Insgesamt stehen 26 Studienplätze zur Verfügung, je 13 Studienplätze an der KPH Graz und an der PH Steiermark. Eine gleichzeitige Anmeldung an beiden Pädagogischen Hochschulen ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen zum Bewerbungsmanagement:
Im Zuge des Bewerbungsmanagements werden Sie aufgefordert folgenden Dokumente hochzuladen:

  • Identitätsnachweis (Reisepass mit Foto oder Personalausweis)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Reifeprüfungszeugnis)
  • Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiums im Bereich Pädagogik/Erziehungswissenschaften und/oder im Bereich des Lehramtsstudiums Bachelor Primarstufe bzw. Bachelor Volksschule

Weiters werden Sie aufgefordert zu bestätigen,

  • dass Sie das Selbstevaluationstool absolviert haben und dass Sie über Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen.

Das Selbstevaluationstool steht Ihnen zur Verfügung. Eine Dokumentenvorlage für diese Bestätigung steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Lehrgangsleitung: Prof.in Mag.a Daniela Krienzer, MA

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Erlebnispädagogische in- und Outdoorktivitäten

Download: Curriculum

Ziel: Der Hochschullehrgang soll die Teilnehmer*innen befähigen, erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten in der pädagogischen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen mittels gezielt angeleiteter Gruppenprozesse zur Förderung und Stärkung der Persönlichkeit und der sozialen Kompetenzen sowie zur Teambildung einzusetzen.
Dauer / Credits: 3 Semester / 18 ECTS-AP
Einsatzbereich: Alle pädagogischen Arbeitsfelder im schulischen und außerschulischen Bereich
Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist ...

  • für Lehrer*innen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 ein aktives Dienstverhältnis,
  • für Sozialpädagog*innen ein Abschluss an einem Kolleg für Sozialpädagogik,
  • für Kindergarten- bzw. Elementarpädagog*innen ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik,
  • für Absolvent*innen des Bachelorstudiums Soziale Arbeit ein Abschluss an der FH Joanneum.

Kosten pro Semester: € 120.-

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: Prof.in Mag.aGerhild Pacher

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Integrative Gestaltpädagogik und christlich orientierte Persönlichkeitsbildung

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Ziel: Der Hochschullehrgang basiert auf der Grundlage der christlichen Gestaltpädagogik und der integrativen Beratung. Persönlichkeitsentwicklung wird darin als ein Dreh- und Angelpunkt für pädagogische Innovationen gesehen. Der Hochschullehrgang sieht sich dem biblisch-christlichen Menschenbild verpflichtet und spricht somit auch die religiösen Tiefen an. Der Hochschullehrgang geht vom Handlungsprinzip der Selbsterfahrung aus: „learning by doing“.
In einem lebendigen Lernen können die Teilnehmer*innen ihre persönliche und berufliche Kompetenz in Bezug auf pädagogisches Handeln, soziale Lernprozesse, Konflikt- und Krisenmanagement, Kommunikation und Kreativität fördern und erweitern.

Dauer/Credits: 5 Semester / 27 ECTS-AP

Organisationsform: rund drei verlängerte Wochenendblöcke pro Semester, zum Teile in einer Ferienwoche, einzelne Nachmittags- bzw. Abendveranstaltungen, Arbeit in Peergroups

Abschluss: Der Hochschullehrgang schließt mit einem Lehrgangszeugnis über 27 ECTS-AP ab. Die Studierenden erhalten nach positiver Absolvierung aller Modulprüfungen und positiver Beurteilung der Projektarbeit das Abschlusszertifikat „Lehrgangsbestätigung Integrative Gestaltpädagogik“ und es kann die Qualifikationsbezeichnung „Gestaltpädagoge/Gestaltpädagogin nach den Richtlinien des IIGS“ geführt werden.

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist ...

  • ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis,
  • oder ein Abschluss des Kollegs für Sozialpädagogik,
  • oder ein Abschluss des Bachelorstudiums Soziale Arbeit an der fH Joanneum,
  • oder ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik.

Kosten pro Semester: € 120.- (zusätzlich selbst aufzubringen: Nächtigungskosten, Raumkostenbeteiligung je nach Anzahl der Teilnehmer*innen)

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: Irmgard Pucher, BEd MA

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Jenaplan-Pädagogik

Download Curriculum

Ziel: Vermittlung von Theorie und Praxis der Jenaplan-Pädagogik als „offenes Grundmodell“ und als Grundlage natürlichen Lernens in (alters-)heterogenen Gruppen; Gestaltung eines nachhaltigen Bildungsweges der Kinder durch die Kultivierung und Strukturierung der vier Bildungsgrundformen des Jenaplans (Arbeit, Gespräch, Spiel, Feier) und einer themenbezogenen Arbeit im Sinne einer Weltorientierung im Sachunterricht. Das Jenaplan-Konzept unterstützt die Lehrkräfte bei einem kompetenzorientierten Unterrichtsgeschehen im Sinne des Bildungsstandard-Erlasses 2009. Denn es ist wissenschaftlich belegbar:
Kindgerechte Unterrichtsarbeit und Kompetenzorientierung für D4, M4 und weit darüber hinaus in allen Fachbereichen sind kein Widerspruch! Die geforderte Handlungsfähigkeit der Kinder wird durch hohe Partizipation jedes Kindes am eigenen sowie gruppeninternen Lernprozess erreicht. Die Jenaplan-Pädagogik gibt dazu klare Strukturierungshilfen.

Dauer / Credits: 2 Semester / 15 ECTS-AP

Organisationsform: Dienstag Nachmittag ab 15:45 Uhr

Einsatzbereich: Grundschule, Sekundarstufe 1

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist

  • ein abgeschlossenes Lehramtsstudium
  • sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis.

Kosten pro Semester: € 120,–

Erste Lehrveranstaltung: Dienstag, 5. Oktober 2021, 15:45 Uhr

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: RgRin HS-Prof.in Mag.a Dr.inSusanne Herker, Institutsleiterin

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

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Mentoring 2

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Ziel: Die Hochschullehrgänge „Mentoring 1“ und „Mentoring 2“ qualifizieren Pflichtschullehrpersonen (Primarstufe und Mittelschule) zum Mentoring in pädagogischen Handlungsfeldern. Der Hochschullehrgang „Mentoring 2“ fokussiert auf die Begleitung von Lehrpersonen im Berufseinstieg (Induktionsphase). Der Prozess des Mentorings inkludiert vor dem Hintergrund neuer Lernkulturen verschiedene Konzepte des Coachings und Modelings zur Begleitung, Förderung und individuellen Entwicklung des*der Mentee. Die Unterstützung kann sich dabei auf drei Dimensionen beziehen: die berufliche im Sinne des Aufbaus und der Stärkung von Unterrichtskompetenz, die soziale im Sinne der Einsozialisierung innerhalb der Schule und des Lehrkörpers sowie die persönliche im Sinne der Herausbildung einer beruflichen Identität als Lehrer*in.

Dauer / Credits: 2 Semester / 15 ECTS-AP

Organisationsform: ca. 5 Blöcke pro Semester (Freitag ab 15:45 Uhr, Samstag ganztags)

Einsatzbereich: Professionelle Begleitung von Studierenden von Berufseinsteiger*innen in der Induktionsphase

Kosten pro Semester: € 120,–

Zulassungsvoraussetzungen: Ergänzend zu den Bestimmungen des § 51 Abs. 3 Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 werden für den Hochschullehrgang folgende Zulassungsvoraussetzungen festgelegt: Absolvierung des Hochschullehrganges Mentoring im Kontext von Ausbildung bzw. Mentoring 1.

Erste Lehrveranstaltung: Freitag, 8. Oktober 2021, 15:45 Uhr

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: Prof.inUrsula Grasser, BEd MEd

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Mentoring – Berufseinstieg professionell begleiten (Masterabschluss)

Curriculum: Download

Der Hochschullehrgang "Mentoring" ist ein gemeinsam eingerichteter Hochschullehrgang mit Masterabschluss der KPH Graz, der PH Steiermark und der PH Burgenland, der berufsbegleitend besucht werden kann. Er dauert 4 Semester, umfasst 90 ECTS-AP und qualifiziert erfahrene* Pädagoge*innen aller Schularten zu Mentor*innen. Im Zentrum steht die Förderung der professionellen Kompetenzen, die Mentor*innen bei der Begleitung von Lehramtsstudierenden in deren Praktika oder von Berufseinsteiger*innen in deren Induktionsphase benötigen. Absolvent*in erlangen den Titel „Master of Education“, MEd.

Absolvent*innen können ...

  • strukturiertes Mentoring und Coaching in pädagogischen Handlungsfeldern, insbesondere im Berufseinstieg und in ausbildungsbegleitenden Praktika gestalten,
  • Professionswissen und systemimmanentes bzw. personales Erfahrungswissen artikulieren, reflektieren und weitergeben,
  • berufspraktisches Lernen begleiten und Unterrichts- und Schulentwicklung forcieren,
  • ihr Wissen und Können in verschiedenen Kontexten, auch in solchen, die mit unerwarteten Schwierigkeiten, Unsicherheit und Konflikten behaftet sind, einsetzen und situations- und standortadäquate Strategien entwickeln.

Der Prozess des Mentorings inkludiert vor dem Hintergrund neuer Lernkulturen verschiedene Konzepte des Coachings und Modelings zur Begleitung, Förderung und individuellen Entwicklung des'der Mentee. Die Unterstützung kann sich dabei auf drei Dimensionen beziehen: die berufliche im Sinne des Aufbaus und der Stärkung von Unterrichtskompetenz, die soziale im Sinne der Einsozialisierung innerhalb der Schule und des Lehrkörpers sowie die persönliche im Sinne der Herausbildung einer beruflichen Identität als Lehrer*in.

Dem Berufseinstieg kommt in der Professionalisierung von Lehrer*innen eine berufsbiografische Schlüsselstellung zu. Mentoring repräsentiert in dieser entscheidenden beruflichen Entwicklungsphase ein erprobtes Werkzeug effektiver individueller, situations- und standortbezogener Förderung mit dem Anspruch von Nachhaltigkeit und Wirksamkeit über die Ebene der Unterrichtsentwicklung hinaus bis in die Ebenen der Personal- und Organisationsentwicklung.

Mentor*innen sind dabei sowohl in der eigenen Schule, aber auch schulübergreifend oder in Expertensystemen tätig. Sie arbeiten mit einzelnen Personen, Gruppen, Netzwerken und Institutionen, um Berufseinsteiger*innen dabei zu unterstützen, die Herausforderungen der schulischen Praxis in den ersten Dienstjahren zu bewältigen. In ihrer Funktion als Vorbilder, Reflexionshelfer*innen und Berater*innen braucht es neben profunden fachspezifischen, pädagogischen und didaktischen Kenntnissen auch ein reflektiertes Professionsverständnis sowie Kommunikationsfähigkeit und Coachingkompetenzen auf personaler und systemischer Ebene. Diese sollen im vorliegenden Hochschullehrgang mit Masterabschluss (Master of Education, MEd) erworben werden.

Abschluss: Master of Education, MEd

Dauer/Credits: 4 Semester, 90 ECTS-AP

Organisationsform: berufsbegleitend

Kosten pro Semester: ÖH-Beitrag

Zielgruppe: Der Hochschullehrgang mit Masterabschluss richtet sich an Lehrer*innen, die Lehramtsstudierende in deren Praktika oder von Berufseinsteiger*innen in deren Induktionsphase begleiten. Von den Bewerber*innen wird erwartet, dass sie bereits den HLG Mentoring (30 ECTS-AP) oder den HLG Mentoring im Kontext von Ausbildung (15 ECTS-AP) absolviert haben.

Hochzuladende Dokumente:

  • Reisepass (Doppelseite mit Foto)
  • Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
  • Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums
  • Motivationsschreiben
  • Bestätigung Ihrer Schulleitung bzw. der Praxiskoordination Ihrer Schule über die Art und das Ausmaß Ihrer Tätigkeit als Mentor*in der Ausbildung, Weiterbildung oder Induktion (Maßzahl ist die Anzahl der Semester bzw. Schuljahre inkl. Angabe der Jahreszahl, wann Sie welche Funktion ausgeübt haben)

Sollte bis zu diesem Termin kein Motivationsschreiben bei uns eingelangt sein, muss ihre Anmeldung unberücksichtigt bleiben, weil wir Sie studienrechtlich nicht prüfen und Sie nicht für eine mögliche Fixplatzvergabe nach Anmeldezeitpunkt reihen können. Eine Studienwerbung bzw. Anmeldung ist nur an einer der Hochschulen des gemeinsam eingerichteten Studiums möglich. Doppelbewerbungen bleiben unberücksichtigt und werden aus dem Reihungsverfahren ausgeschlossen.

Bewerbung: Die Bewerbung ist in der Frist vom 01. Juni bis 15. Juli 2021 in PH-Online möglich.

Hochschullehrgangsleitung: Prof.inUrsula Grasser, BEd MEd

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Montessori Pädagogik

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Ziel: In den Einführungsmodulen erste Einblicke in das Wesen der Montessori-Pädagogik gewinnen, den reformpädagogischen Ansatz erkennen, eine vorbereitete Umgebung erstellen, eine "Stille Freiarbeit" organisieren und leiten, Lektionen geben und nach bestimmten Kriterien gezielt beobachten können.
Über die Ziele der Einführungsmodule hinaus die in der Theorie festgeschriebenen pädagogischen Zielsetzungen der Montessori-Pädagogik verstehen und analysieren können, das Eigenkönnen im Umgang mit den klassischen Montessori-Materialien schulen, sowie in Theorie und Praxis die Vermittlung und den Gebrauch der Materialien kennen.

Dauer/Credits: 4 Semester/30 EC

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist ...

  • für Lehrer*innen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis,
  • für Kindergartenpädagog*innen bzw. Elementarpädagog*innen ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik und der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung als Kindergartenpädagog*in bzw. Elementarpädagog*in.

Organisationsform:

1. und 2. Semester: Mittwoch Nachmittag und insgesamt vier Hospitationen am Vormittag
3. und 4. Semester: Teilweise Mittwoch Nachmittag und geblockt an Freitagen und Samstagen und insgesamt acht Hospitationen an Vormittagen

Einsatzbereich: Kindergarten und Grundschule

Kosten pro Semester:
Jahrgangsbeitrag € 140.- und ÖH-Beitrag pro Semester
einmalige Materialkosten ca. € 220.-
Prüfungsgebühren bei Erwerb eines Diploms

Angaben zu Ausbaumöglichkeiten: Das Abschlusszeugnis ermöglicht den Erwerb eines Montessori-Diploms.

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: Prof.in Erika Wolfberger, BEd

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Montessori-Vereinigung Steiermark: http://www.montessori-steiermark.at/

Motopädagogik – Entwicklungsförderung durch Bewegung

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Ziel: Psychomotorische Entwicklungsbegleitung und -förderung durch zielgerichteten Einsatz vielfältiger Bewegungsformen in der pädagogischen Arbeit.

Dauer / Credits: 2 Semester / 18 ECTS-Anrechnungspunkte

Einsatzbereich: Kindergarten, Schule, Nachmittagsbetreuung, Sozialpädagogik

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist ...

  • für Lehrer*innen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 ein aktives Dienstverhältnis,
  • für Sozialpädagog*innen ein Abschluss an einem Kolleg für Sozialpädagogik,
  • für Kindergartenpädagog*innen bzw. Elementarpädagog*innen ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik.

Kosten pro Semester: € 120.-

Organisation: Grundsätzlich Mittwoch Nachmittag ab 15.45 Uhr und an Wochenenden nach Bedarf (Freitag ab 15.45 Uhr und Samstag ganztägig).

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: OStRin HS-Prof.in Mag.a Dr.inEleonore Krenn

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Musik erleben und gestalten – inklusiv, vielfältig, polykulturell

Die Angaben zu diesem HLG sind vorbehaltlich möglicher Änderungen durch das neue Curriculum zu verstehen!

Curriculum Download (wird nach Genehmigung veröffentlicht)

Ziel: Vermittlung von vertiefter Theorie und Praxis zeitgerechter und kreativer inklusiver Musikpädagogik für Pädagog*innen der Primarstufe und Sekundarstufe I (MS), und Kindergartenpädagog*innen. Interessierte Pädagog*innen, die ihre Kompetenzen im Fachbereich Musik/-erziehung erweitern wollen bzw. an Standorten den Musikunterricht ohne Fachprüfung erteilen, erhalten mit dem Hochschullehrgang Zugänge zu einer erweiterten umfassenden Musikausbildung. Die Schwerpunkte sind: Polykulturelles Liedgut aus aller Welt, Kinderstimmbildung, Dirigieren und Ensembleleiten, welt- und volksmusikalisches Singen, Tanzen und Jodeln, musikalische Improvisation mit Kindern, Inklusion durch Musik und Rhythmik im Klassenraum, wobei die Fachwissenschaft immanent ist.

Dauer / Credits: 4 Semester / 20 ECTS-AP

Organisationsform: Donnerstag ab 16:00 Uhr, vereinzelt Samstage im Block

Einsatzbereich: Primarstufe, Sekundarstufe I und Kindergarten

Kosten pro Semester: € 120,-

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist ...

  • für Lehrer*innen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. HG § 52 f (2) ein aktives Dienstverhältnis,
  • für Sozialpädagog*innen bzw. Kindergartenpädagog*innen eine abgeschlossene pädagogische Grundausbildung.

Die Zulassung von Sozialpädagog*innen bzw. Kindergartenpädagog*innen erfolgt nur nach Maßgabe der vorhandenen Plätze.

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: Prof. Dietmar Bresnig, BEd

Sexuelle Bildung in (vor-)schulischen Handlungsfeldern

Download Curriculum

Ziel: Der Hochschullehrgang qualifiziert Pädagog*innen aller Schularten sowie Elementarpädagog*innen und Sozialpädagog*innen zur Durchführung sexualpädagogischer Aktivitäten in ihren jeweiligen Handlungsfeldern. Die Absolvent*innen sind in der Lage, in Abstimmung mit dem Bildungsrahmenplan bzw. den relevanten Lehrplänen, sexualpädagogische Themen aufzugreifen, Kinder und Jugendliche altersadäquat zu informieren, sie im Sinn der sexuellen Bildung in ihrer Entwicklung zu begleiten sowie zu einer Prävention von sexualisierter Gewalt beizutragen. Sie wissen über die Bedeutung der Bildungspartnerschaft mit den Eltern Bescheid, und finden geeignete Mittel und Wege, sie in sexualpädagogische Prozesse angemessen einzubeziehen. Darüber hinaus können sie ausgehend von aktuellen pädagogischen Anforderungen (wie beispielsweise erste Beziehungen, Konflikte in der Klasse, Verwendung von sexualisierter Sprache) sexualpädagogische Interventionen planen, durchführen und reflektieren. Sie sind in der Lage, ihre im Hochschullehrgang erworbenen Fähigkeiten und ihr Wissen in verschiedenen Kontexten einzusetzen und situations- und standortadäquate Strategien zur Implementierung sexueller Bildung zu entwickeln.

Dauer / Credits: 3 Semester / 18 ECTS-AP

Einsatzbereich: vorschulische, schulische und außerschulische Handlungsfelder

Kosten pro Semester: € 120,-

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme ist ...

  • für Lehrer*innen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium sowie lt. § 52f Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 ein aktives Dienstverhältnis,
  • für Sozialpädagog*innen ein Abschluss an einem Kolleg für Sozialpädagogik,
  • für Elementarpädagog*innen ein Abschluss an einer Bildungsanstalt für Kindergarten- oder Elementarpädagogik,
  • für Absolvent*innen des Bachelorstudiums Soziale Arbeit ein Abschluss an einer Fachhochschule.

Erste Lehrveranstaltung: Samstag, 2. Oktober 2021, 09:05 Uhr

Bewerbung: Die Bewerbungsfrist dauert vom 26. April bis 1. September 2021. Die Bewerbung ist in PH-Online durchzuführen.

Hochschullehrgangsleitung: Prof.in Mag.aChristiana Glettler, PhD

Kontakt: RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler, Institutsleiter

Laufende Hochschullehrgänge in Kärnten

Hochschullehrgang für den Religionsunterricht an Volksschulen im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens

Download: Curriculum

Ziel: Ziel dieses Hochschullehrgangs ist die Professionalisierung von Religionslehrer*innen an Volksschulen im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens. Das Minderheitenschulgesetz für Kärnten (BGBl. Nr. 101/1959 idgF) formuliert die Anforderung, dass an zweisprachigen Volksschulen im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens für Kärnten der Unterricht „in annähernd gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen“ ist (§ 16 (1) Minderheitenschulgesetz für Kärnten). Abs. 2 führt weiter aus, dass der „Religionsunterricht […] auf allen Schulstufen in deutscher und in slowenischer Sprache zu erteilen“ ist.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Religionslehrer*innen dazu zu befähigen, den Herausforderungen und den gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich angemessen begegnen zu können.

Der Hochschullehrgang möchte auf wissenschaftlich aktuellem Stand sowohl in sprachlicher als auch methodisch-didaktischer Hinsicht ein Angebot für innovativen zweisprachigen Religionsunterricht vermitteln. Dazu gehören neben sprachlichen und methodisch-didaktischen Fähigkeiten auch Kompetenzen interkulturellen Lernens und Lehrens, um der schulischen Realität sowohl in ein- und zweisprachigen Parallelklassen als auch in kombinierten Klassen mit Teamlehrer*innen gewachsen zu sein.

Dauer / ECTS-AP: 4 Semester, 23 ECTS-Anrechnungspunkte

Einsatzbereich / Qualifikation: Studierende, die diesen Hochschullehrgang erfolgreich abschließen, sind befähigt, im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens den Religionsunterricht zu erteilen. Dies drückt sich durch einen Vermerk im Dokument der kirchlichen Beauftragung („Missio canonica“) aus. Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz § 43 Abs 1 Z 1) bedeutet dies, dass im Bereich der Primarstufe für den Unterricht in zweisprachigen Klassen die volle Lehrverpflichtung mit einem herabgesetzten Wochenstundenausmaß erreicht wird, wobei zumindest die Hälfte des Wochenstundenausmaßes in zweisprachigen Klassen gehalten werden muss. Dies gilt auch für Teilverträge.

Zulassungsvoraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme von Lehrer*innen ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium im Bereich Katholische Religion oder ein Lehramt mit zusätzlicher Lehrbefähigung in Katholischer Religion sowie lt. § 52f Abs. 2 HG 2005 ein aktives Dienstverhältnis. Zusätzlich werden Grundkenntnisse der slowenischen Sprache auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gefordert.

Kosten pro Semester: keine

Organisationsform: Montagnachmittags 15:00 bis 16:30 Uhr und vereinzelt an Wochenenden, Exkursionen nach Vereinbarung

Erste Lehrveranstaltung: Montag, 30. September 2019

Hochschullehrgangsleiter: FI Fortunat Olip

Bei Interesse am Hochschullehrgang bitten wir Sie, uns bis spätestens 1. Juli 2019 das Bewerbungsformular sowie alle erfolderlichen Unterlagen im PDF-Format an die unten angegebene Mailadresse zu senden.

  • Bewerbungsformular für Hochschullehrgänge im Studienjahr 2019/20
  • erforderliche Dokumente im PDF-Format:
    • Reisepass (Doppelseite mit Foto)
    • Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
    • Nachweis eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums für Katholische Religion
    • Nachweis eines aktiven Dienstverhältnisses

Bewerbungsschreiben ausschließlich per Mail an:

irpk-@-kphgraz.at

Anmeldung zum Studium

als "Studierende/r" der Weiterbildung

Um zu einem Hochschullehrgang zugelassen werden zu können, sind zwei Schritte notwendig:

1. Schritt: Registrierung in PH-Online
Diese entfällt, wenn Sie bereits einen Account in PH-Online an der KPH Graz haben.

Sollten Sie noch keinen PH-Online-Zugang haben, erhalten Sie hier Hinweise zur Registrierung.

Hier gelangen Sie direkt zur Zur Registrierung.

.

2. Schritt: Bewerbung zum Hochschullehrgang

Für die einmalige Registrierung (Immatrikulation, Erstanmeldung) finden Sie unten eine Anleitung. Nach erfolgreicher Registrierung (Immatrikulation, Erstanmeldung) erhalten Sie einen PIN-Code, der innerhalb von vier Wochen eingelöst werden muss. Mit diesem PIN-Code, Ihrem Benutzernamen und Passwort schließen Sie Ihre Registrierung in PH-Online ab. Ein PIN-Code kann nur ein einziges Mal verwendet (eingelöst) werden. Sollte er aus irgendeinem Grund ungültig werden (sein), dann muss ein neuer PIN-Code beantragt werden.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie ich bitte an die zuständige Stelle:

Für Studierende der Weiterbildung (Hochschullehrgänge)

Abmeldung

Abmeldung von einem Hochschullehrgang

Abmeldung

Jede vorzeitige Beendigung eines Hochschullehrgangs ist von den einzelnen Studierenden mittels des zur Verfügung gestellten Formulars (s.u.) am Institut für Pädagogische Professionalität & Schulentwicklung einzubringen. Bei einer Abmeldung im laufenden Semester erfolgt die Abmeldung in PH-Online am Ende des jeweiligen Semesters.

Im Fall einer Abmeldung nach Beginn des Semesters kann der Lehrgangsbeitrag nicht mehr rückerstattet werden.

Abgangsbescheinigung

Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F.

§ 60. Beendet die oder der Studierende ein Studium, ohne das Studium erfolgreich abgeschlossen zu haben, so ist auf Antrag eine Abgangsbescheinigung auszustellen. Diese hat alle Prüfungen, zu denen die oder der Studierende in diesem Studium angetreten ist, und deren Beurteilungen anzugeben. Hinsichtlich der positiv beurteilten Prüfungen ist nur die positive Beurteilung anzugeben. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Pädagogischen Hochschule und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind.

Die Abgangsbestätigung ist in der Studienabteilung zu beantragen. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Bekanntgabe der Abmeldung mittels unterschriebenem Abmeldeformular.

Download Formular für die Abmeldung von einem Hochschullehrgang an der KPH Graz

Anerkennung

Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Das Hochschulgesetz § 56 sieht für Hochschullehrgänge die Möglichkeit der Anerkennung von Studien bzw. Teilen von Studien vor.

Was bedeutet "Anerkennung?"

Anerkennung bedeutet, dass Sie eine Lehrveranstaltung nicht (mehr) besuchen müssen und diese dann trotzdem als abgeschlossen gilt.

Anerkennungsverfahren

Um eine Anerkennung in die Wege zu leiten, wurde von der Leitungskonferenz der KPH Graz ein Anerkennungsverfahren festgelegt.

Kriterien

  • „Als Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit werden nicht nur Inhalt und Umfang der Studienanforderungen, sondern auch Art und Umfang des Leistungsnachweises, sowie allenfalls erworbene Credits heranzuziehen sein. Gleichwertigkeit liegt demnach vor, wenn in allen genannten Bereichen eine annähernde Übereinstimmung besteht.“ (Erl. BMUKK)

Formular für Anerkennung

Ende der Einreichfrist für Anerkennungen

  • 20. Oktober 2020 für das Wintersemester 2020/21
  • 15. März 2021 für das Sommersemester 2021
  • 17. Oktober 2021 für das Wintersemester 2021/22
  • 13. März 2022 für das Sommersemester 2022

Kontakt für Anerkennungen

RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler
Leiter des Instituts für Pädagogische Professionalität & Schulentwicklung
M: christian.brunnthaler[at]kphgraz.at

Anwesenheitsregelung

Hochschullehrgänge an der KPH Graz

Anwesenheitsregelung analog zum Bachlorstudium Primarstufe

Lehrveranstaltungstyp: Vorlesung
Bei Veranstaltungen vom Typ Vorlesung besteht keine Anwesenheitsverpflichtung.

Lehrveranstaltungstyp: Seminar, Übung, Vorlesung mit Übung, Arbeitsgemeinschaft und Exkursion

Bei Veranstaltungen vom Typ Seminar, Übung, Vorlesung mit Übung und Arbeitsgemeinschaft besteht eine Anwesenheitsverpflichtung von 75 %.

Bei Veranstaltungen vom Typ Exkursion besteht eine 100%ige Anwesenheitsverpflichtung.

Wird die erforderliche Anwesenheit unterschritten, können davon betroffen Studierende beim zuständigen studienrechtlichen Organ die Erbringung einer Ersatzleistung beantragen. Wird die Anwesenheitsverpflichtung um mehr als 50 % unterschritten, gilt dies als Prüfungsabbruch und die Prüfung ist negativ zu beurteilen. Die Erbringung einer Ersatzleistung ist in diesem Fall nicht möglich.

Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitsverpflichtung gelten die festgelegten Prozentsätze der Anwesenheit bezogen auf die tatsächlich angebotenen Lehrveranstaltungseinheiten.

Lehrveranstaltungstyp: Praktikum

Bei Veranstaltungen vom Typ Praktikum (Pädagogisch-Praktische Studien) besteht 100%ige Anwesenheitsverpflichtung. Fehlen aus Krankheitsgründen muss in angemessenem Ausmaß nachgeholt werden. Bei Unterschreitung des Prozentsatzes ist vom zuständigen Studienorgan erster Instanz zu prüfen, ob eine beurteilbare Leistung vorliegt. Liegt diese nicht vor, so kann die Lehrveranstaltung nicht beurteilt und muss wiederholt werden.

Sonstige (Nicht verpflichtend zu inskribierende) Lehrveranstaltungen

Für Sonstige Lehrveranstaltungen gilt die gegenständliche Anwesenheitsregelung sinngemäß.

Bestätigung

Teilnahmebestätigung für das Finanzamt

Teilnahmebestätigung für die Vorlage beim Finanzamt

Beurlaubung

Beurlaubung

Auszug aus dem Hochschulgesetz 2005 idgF

§ 58. (1) Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen ...

1. Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder
2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert, oder
3. Schwangerschaft oder
4. Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten oder
5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

bescheidmäßig zu beurlauben. Weitere Gründe können in der Satzung festgelegt werden.

(2) Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.

(3) Die Beurlaubung wirkt für alle Studien der Bildungseinrichtung, an welcher diese beantragt wurde und bei gemeinsam eingerichteten Studien für alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen. Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig.

In der Zeit der Beurlaubung fallen keine Studiengebühren für das/die betreffende/n Semester an. Der ÖH Beitrag ist trotzdem zu entrichten.

Antrag auf Beurlaubung

Der unterschriebene und begründete Antrag auf Beurlaubung ist bis zum Beginn des jeweiligen Semesters, für das die (erstmalige) Beurlaubung beantragt wird, beim zuständigen studienrechtlichen Organ (= Institutsleiter des Instituts für Pädagogische Professionalität & Schulentwicklung) einzubringen.


Kontakt für Beurlaubungen

Bewerbung

Bewerbung zu einem Hochschullehrgang

Die Bewerbung zu einem Hochschullehrgang kann ab 26. April 2021 über PH-Online vorgenommen werden.

Bewerbungsfrist:
Die generelle Bewerbungsfrist läuft vom 26. April bis 1. September 2021.
Für den Hochschullehrgang "Mentoring – Berufseinstieg professionell begleiten (Masterabschluss)" und den Hochschullehrgang "Elementarpädagogik" gilt eine kürzere Bewerbungsfrist, 1. Juni bis 15. Juli 2021.

Anmeldesystem:

Loggen Sie sich in PH-Online als »Studierende/r« ein. Auf Ihrer Visitenkarte finden Sie in der Spalte »Studium« den Link "Meine Bewerbungen". Klicken Sie auf diesen Link und führen Sie die Bewerbung aus.

Ihre Bewerbung wird geprüft, sobald die notwendigen Dokumente für die Zulassung hochgeladen wurden und der Lehrgangsbeitrag für den Hochschullehrgang auf unserem Konto verbucht wurde.

Die Reihung (lt. Mitteilungsblatt) erfolgt nach der festgestellten Zulassung. Der Bescheid über die Zulassung wird in PH-Online ausgestellt.

Anleitungen

Sollten Sie noch keinen PH-Online-Zugang haben, erhalten Sie hier Hinweise zur Registrierung.

Fristen

Fristen für Hochschullehrgänge im Studienjahr 2021/22

Bewerbungsfrist
inkl. Upload aller Dokumente für die Zulassung und Eingang des Lehrgangsbeitrages an der KPH Graz:

  • Studienjahr 2021/2022: 26. April bis 1. September 2021
    abweichenden Anmeldefristen für die Hochschullehrgägne "Mentoring (Master)" und "Elementarpädagogik", die gemeinsam mit der PH Steiermark angeboten werden: 1. Juni bis 15. Juli 2021

Zulassungsfrist vgl. Mitteilungsblatt Nr. 151
inkludiert die Accounterstellung in PH-Online und die Einzahlung des ÖH-Beitrags für HLG mit mind. 30 ECTS-Anrechnungspunkten und des Lehrgangsbeitrags:

  • Wintersemester 2021/22: 1. Juni bis 1. September 2021
  • Nachfrist: 2. September bis 30. November 2021

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in PH-Online

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Hochschullehrgänge wird zentral vom Studiensekretariat vorgenommen.

Ende der Einreichfrist für Anerkennungen

  • 20. Oktober 2020 für das Wintersemester 2020/21
  • 15. März 2021 für das Sommersemester 2021
  • 17. Oktober 2021 für das Wintersemester 2021/22
  • 13. März 2022 für das Sommersemester 2022

Zitierregeln

Zitierregeln zur Verfassug wissenschaftlicher Arbeiten an der KPH Graz

Zulassung

Gesetzliche Grundlage

Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 idgF)

§ 52f. (1) Die Zulassung zu den außerordentlichen Studien setzt den Nachweis der allfälligen im Curriculum eines Hochschullehrganges geforderten Voraussetzungen voraus.

(2) Die Zulassung zu Hochschullehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrer*innen gemäß § 39 Abs. 1 und 3 setzt ein aktives Dienstverhältnis als Lehrerin oder Lehrer voraus. Davon abweichend kann im Curriculum festgelegt werden, dass ordentliche Studierende eines Lehramtsstudiums zu einem solchen Hochschullehrgang gemäß § 39 Abs. 1 zugelassen werden können. Die Zulassung zu Hochschullehrgängen in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 39 Abs. 1 und 3 setzt eine abgeschlossene Ausbildung in diesen Professionsfeldern voraus.

(3) Voraussetzung für die Zulassung zu einem Hochschullehrgang zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) ist die allgemeine Universitätsreife.

(4) Die näheren Bestimmungen über die Voraussetzungen zum Studium der Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik) sowie der Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) sind durch Verordnung des zuständigen Regierungsmitgliedes sowie nach den Anforderungen der Curricula durch Verordnung des Hochschulkollegiums festzulegen.

(5) Nach dem Erlöschen der Zulassung wegen der negativen Beurteilung bei der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung ist die neuerliche Zulassung für diesen Hochschullehrgang ausgeschlossen.

Zulassungsmodalitäten

Die für die Zulassung erforderlichen Dokumente sind in PH-Online im Rahmen der Bewerbung hochzuladen. Sie werden geprüft, sobald alle Dokumente vollständig sind sowie der Beitrag für den Hochschullehrgang auf unserem Konto verbucht wurde.

Für jeden Hochschullehrgang sind Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen, die im jeweiligen Curriculum ausgewiesen werden.

Das Reihungsverfahren für einen Hochschullehrgang wird im Mitteilungsblatt der KPH Graz veröffentlicht. Die Reihung erfolgt nach der festgestellten Zulassung. Der Bescheid über die Zulassung wird in PH-Online ausgestellt.

Ansprechpersonen

IL RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler

IL RgR HS-Prof. Mag. Dr. Christian Brunnthaler

  • Leiter des Instituts für Pädagogische Professionalität & Schulentwicklung
  • Hochschullehrgänge

sprechstunde

Nach telefonischer Vereinbarung

KPH Graz ist
PPH Augustinum.

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